Rechtsprechung
LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens im Handelsregister bei einer inländischen Zweigniederlassung einer Private Limited Company
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 13i; BGB § 181
Eintragungsfähigkeit der Befreiung des Direktoren einer englischen Private Limited Company vom Verbot des Selbstkontrahierens
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04
- LG Freiburg, 27.07.2004 - 10 T 5/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1686
- ZIP 2005, 84
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04
Dass eine im EG-Ausland formgültig gegründete Gesellschaft inländische Zweigniederlassungen gründen kann, ist inzwischen anerkannten Rechts (EuGH NJW 2002, 3614 ff; BGH NJW 2003, 1461; Kögel, Rechtspfleger 2004, 325 ff.; Ulmer, NJW 2004, 1201 ff., Wachter, MDR 2004, 611; Graf von Bernstorff, RIW 2004, 498 ff). - BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres …
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04
Dass eine im EG-Ausland formgültig gegründete Gesellschaft inländische Zweigniederlassungen gründen kann, ist inzwischen anerkannten Rechts (EuGH NJW 2002, 3614 ff; BGH NJW 2003, 1461; Kögel, Rechtspfleger 2004, 325 ff.; Ulmer, NJW 2004, 1201 ff., Wachter, MDR 2004, 611; Graf von Bernstorff, RIW 2004, 498 ff). - BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82
Gestattung des Selbstkontrahierens
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04
Zu den eintragungspflichtigen Angaben über die Vertretungsverhältnisse gehört nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 87, 59 ff, 63 auch die Gestattung der Insichgeschäfte. - KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02
Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten …
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2004 - 10 T 5/04
Nach der hierfür maßgeblichen Bestimmung des § 13 e HGB sind gemäß Abs. 2 Ziff. 3 u.a. die Vertretungsverhältnisse in das Handelsregister am Sitz der Zweigniederlassung einzutragen, wobei allerdings hervorzuheben ist, dass die Registereintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft nicht konstitutiv wirkt, sondern nur eine - auf den Errichtungsvorgang im Ausland hinweisende - deklaratorische Bedeutung hat (OLG Düsseldorf, Rechtspfleger, 1999, 101; KG FGPrax 2004, 45;… Ensthaler/Achilles, § 13 d HGB Rdn. 5).
- OLG München, 17.08.2005 - 31 Wx 49/05
Unzulässige Registereintragung der Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des …
Beschränkungen im Hinblick auf In-sich-Geschäfte des Direktors einer englischen Gesellschaft ergeben sich jedoch aus Treuepflichten, die auf dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen der Gesellschaft und den für sie handelnden Vertretern beruhen (vgl. ausführlich zum englischen Recht Wachter , ZNotP 2005, 122, 132f. und ders. , NZG 2005, 338; Schall , EWiR 2004, 1225 zu LG Freiburg ZIP 2005, 84 ).Zu Recht sind die Vorinstanzen daher einigen gegenteiligen Entscheidungen (LG Freiburg ZIP 2005, 84 = GmbHR 2005, 168, 169; LG Ravensburg GmbHR 2005, 489, 490 , dazu EWiR 2005, 423 (Wachter) ; LG Augsburg NZG 2005, 356) nicht gefolgt.
- LG Ravensburg, 14.02.2005 - 7 T 1/04
Handelsregistereintragung: Unternehmensgegenstand der inländischen …
Zusammenfassend kann auf die Entscheidung des LG Freiburgs vom 22.7.2004 (NJW-RR 2004, 1686) verwiesen werden. - LG Leipzig, 14.09.2004 - 6 HKT 3146/04
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Verfügung eines …
Die Kammer schließt sich insoweit nicht dem LG Freiburg (Beschluss vom 22.07.2004, Az.: 10 T 5/04 ) an, wonach eine Fassung in Form der Befreiung vom Verbot des § 181 BGB sachgerecht sei, weil es für den vom inländischen Rechtsverständnis geprägten Rechtsverkehr die rechtliche Situation mit den üblichen Worten am besten umschreibe .